ECPAT · KINDERSCHUTZ AUF REISEN UND IM TOURISMUS
Modul 2: Aktiv werden
Verantwortung übernehmen · Verdachtsfälle erkennen · Handeln und melden
1. Einführung
Willkommen zum zweiten Modul!
EINFÜHRUNG

Das Modul 2 „Aktiv werden“ richtet sich an Tourismusfachkräfte, die sich am Schutz der Kinder beteiligen wollen. Sie werden lernen, wie Sie sich verhalten können, wenn Sie Situationen beobachten, die auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern hindeuten. Dieses Modul sollte nach dem „Basismodul“ durchgeführt werden. Es verfolgt das Ziel…
…die Verantwortung der Reise-
und Tourismusbranche deutlich zu machen.
…ein Bewusstsein für die Rolle
der Reise- und Tourismusfach-
kräfte zu schaffen.
…eine Hilfestellung zum Umgang und zur Meldung verdächtiger Situationen sowie zu einem professionellen Verhalten gegenüber Täter_innen und Opfer zu geben.
Modulbeschreibung und ursprüngliche Bedienhinweise
Für das Aufbau-Modul benötigen Sie ca. 15 Minuten Zeit. Das Modul liefert
spezifische Informationen darüber, wie Tourismusfachkräfte in
Destinationsländern, Reisebüromitarbeitende sowie
Entscheidungsträger*innen von Reiseveranstaltern und Hotels, den
Kinderschutzkodex im Rahmen ihrer Arbeit umsetzen können.
Die Bedienhinweise beschreiben die frühere interaktive Moodle-Fassung. In dieser Übertragung nutzen Sie die Pfeile und die Auswahlliste.
Hinweise zur Bearbeitung
EINFÜHRUNG

Im Folgenden werden Ihnen Fragen gestellt, auf welche Sie verschiedene Antwortmöglichkeiten haben. Sie können alle Aussagen anklicken, von denen Sie annehmen, dass sie richtig sind (Mehrfachnennungen möglich).
Unterstrichene Wörter im Text beinhalten zusätzliche Informationen, welche man am rechten Bildschirmrand, mit einem Klick auf dieses Symbol, einsehen kann.
Sie können jederzeit wieder zu Folie 1 springen, indem Sie auf dieses Symbol klicken. Ihr Fortschritt bleibt erhalten.
Voraussichtliche
Bearbeitungszeit
15 min


2. Aktiv werden: Wissensvermittlung
Die 15 Themen im Überblick
1. Was ist die Verpflichtung und Verantwortung von Tourismus-unternehmen im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern?
2. Warum ist es für Tourismusfachkräfte wichtig, sich aktiv für den Schutz von Kindern einzusetzen?
3. Was können Tourismusfachkräfte tun, um Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen?
4. Akteure, die gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern aktiv sind
5. Sollte ich als Tourismusfachkraft das Thema bei einem/einer Kundin ansprechen, wenn ich Zweifel an seinem/ihrem Verhalten habe?
6. Was bedeutet es, eine Meldung zu machen?
7. Warum ist es wichtig zu melden?
8. Welche Situationen sollten Sie melden?
9. Wo und wann können Sie melden?
10. Welche Informationen sind notwendig, um eine Situation zu melden?
11. Wie können Sie melden?
12. Wie wird ein Meldeverfahren in einem Unternehmen implementiert?
13. Was passiert, wenn Sie eine Situation falsch interpretieren und melden – beispielsweise einen Vater, der Urlaub mit seiner Tochter macht?
14. Was ist der Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung auf Reisen und im Tourismus?
15. Die sechs Kriterien des Kinderschutzkodex
Was ist die Verpflichtung und Verantwortung von Tourismus-unternehmen im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern?
THEMA 1/15

Reise- und Tourismusunternehmen haben keine Verpflichtung die Ausbeutung von Kindern durch transnationale Sexualstraftäter_innen zu verhindern.
Nachhaltiger und verantwortungsvoller Tourismus beinhaltet den Respekt gegenüber den Rechten von Kindern, inklusive des Schutzes vor sexueller Ausbeutung.
Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibilty / CSR) ist freiwillig und demnach nicht rechtlich bindend.
Es gab nie zuvor einen Menschenrechtsvertrag, den in so kurzer Zeit eine solch hohe Anzahl von Staaten ratifiziert hat.
Reise- und Tourismusunternehmen können Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen bekommen, um den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung zu verbessern.
Was ist die Verpflichtung und Verantwortung von Tourismus-unternehmen im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern?
THEMA 1/15

Die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist weltweit eine Straftat und als solche in nationalen Gesetzen festgeschrieben.
Eine steigende Anzahl von Ländern hat zudem Maßnahmen erlassen, die Reise- und Tourismusagenturen für die direkte oder indirekte Förderung der Ausbeutung von Kindern auf Reisen oder im Tourismus haftbar machen können.
Kindern auf Reisen oder im Tourismus
Die Lanzarote-Konvention und die EU Richtlinie 2011/92 wurden in den nationalen Gesetzgebungen der europäischen Staaten umgesetzt. Dadurch können Unternehmen haftbar gemacht werden, wenn sie in die sexuelle Ausbeutung von Kindern direkt oder indirket, bspw. durch fehlende Kontrolle involviert sind. Dies beinhaltet Sanktionen der Unternehmen sowie extraterritoriale Maßnahmen zur Bestrafung von Vergehen, die im Ausland durch oder zum Nutzen eines Unternehmens begangen wurden. In Großbritannien darf die Polizei in touristischen Einrichtungen Informationen über die Gäste einholen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass sexuelle Ausbeutung stattfindet.

Was ist die Verpflichtung und Verantwortung von Tourismus-unternehmen im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern?
THEMA 1/15

Die Verantwortung der Reise- und Tourismusunternehmen ergibt sich aus den Zielen des nachhaltigen und verantwortlichen Tourismus, welche den Schutz der Umwelt, den Schutz der Menschenrechte – inklusive dem Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung -, den Respekt der lokalen Gemeinschaften und die Stärkung der lokalen Wirtschaft beinhalten.
Diese Ziele sind in verschiedenen politischen Verpflichtungserklärungen formuliert, wie beispielsweise dem Global Code of Ethics der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO). Aktuell handelt es sich dabei noch um freiwillige Verpflichtungen, die durch sogenannte CSR-Maßnahmen implementiert werden. Diese Maßnahmen werden von Reise- und Tourismusunternehmen zunehmenden in ihr Kerngeschäft aufgenommen. Unterstützung zum Schutz der Kinder finden die Unternehmen bei Kinderrechtsorganisationen und manchmal auch bei nationalen Behörden.
Global Code of Ethics der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO)
Für weitere Informationen in verschiedenen Sprachen siehe:

Warum ist es für Tourismusfachkräfte wichtig, sich aktiv für den Schutz von Kindern einzusetzen?
THEMA 2/15

Aus ethischen Gründen.
Um die Opfer zu beschützen.
Um die touristische Infrastruktur und die Geschäftsbasis in den Destinationen zu erhalten.
Aus strategischen und Marketingüberlegungen, denn eine nachhaltige Unternehmensphilosophie ist die Basis für eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kund_innen und hat damit Vorteile für die Unternehmen.
Warum ist es für Tourismusfachkräfte wichtig, sich aktiv für den Schutz von Kindern einzusetzen?
THEMA 2/15

Egal, ob Sie die humanistische oder die ökonomische Perspektive betrachten, alle genannten Argumente spielen eine wichtige Rolle. Nachhaltiger Tourismus und der Schutz von Kindern ist nicht nur für die Kinder, ihre Familien sowie gesamtgesellschaftlich bedeutend, sondern auch für Unternehmen.

Was können Tourismusfachkräfte tun, um Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen?
THEMA 3/15

Sie können Ihre Angestellten zum Thema der sexuellen Ausbeutung von Kindern schulen und ihnen Orientierungshilfen geben, wie sie reagieren können.
Sie können Informationen verbreiten und die Kund_innen für die sexuelle Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus sensibilisieren.
Sie können Hinweise und Verdachtsfälle weitergeben und Meldemöglichkeiten in Ihre internen Strategien und Bestimmungen integrieren.
Sie können Untersuchungen durchführen, Täter_innen festnehmen und Zufluchtsorte für die Opfer zur Verfügung stellen.
Sie können den Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung auf Reisen und im Tourismus unterzeichnen und umsetzen.
Sie können nichts tun, denn der Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung auf Reisen und im Tourismus liegt in der Verantwortung von Staaten, Nichtregierungsorganisationen, Polizei und vor Ort und nicht in der Verantwortung der Tourismus- und Reisebranche.
Was können Tourismusfachkräfte tun, um Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen?
THEMA 3/15

Immer mehr Unternehmen nehmen ihre soziale Verantwortung ernst.
Reisende und Tourist_innen zu informieren ist eine Möglichkeit dies zu tun. Beispielweise können sie ihren Kund_innen dieses Video auf ihrer Webseite oder den sozialen Netzwerken zeigen. Die nationale ECPAT-Gruppe kann Informationsmaterial zur Verfügung stellen oder in der Strategieentwicklung für die Unternehmen unterstützen. Die Unterzeichnung des Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung auf Reisen und im Tourismus ist dabei ein starkes Instrument. Im weiteren Verlauf dieses Moduls werden Sie mehr über den Kinderschutzkodex lernen.
Video
https://www.youtube.com/watch?v=7FUlD-vuHGs&feature=emb_title
ECPAT-Gruppe

Was können Tourismusfachkräfte tun, um Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen?
THEMA 3/15

Sehr wichtig ist auch die Schulung der Mitarbeitenden (auf allen Ebenen des Unternehmens) hinsichtlich Kinderrechte, der Prävention von sexueller Ausbeutung von Kindern und den Meldemöglichkeiten von Verdachtsfällen.
Zwischen 2013 und 2016 erhielten fast 10.000 Tourismusfachkräfte und –studierende in Europa Schulungen als Teil des europäischen „Don’t Look Away!” Projekts.
Eine andere Möglichkeit des Aktivwerdens ist die Meldung von Hinweisen und Verdachtsfällen sexueller Ausbeutung von Kindern und die Integration von Meldemöglichkeiten in die internen Strategien und Bestimmungen des Unternehmens. Im weiteren Verlauf dieses Moduls werden Sie mehr über die Meldemöglichkeiten lernen. Eine effektive Strafverfolgung ist notwendig im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus; ebenso essentiell ist jedoch die Prävention dieser Straftaten. Als Tourismusfachkraft haben Sie die Möglichkeit, die Straftaten zu verhindern.

Akteure, die gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern aktiv sind
THEMA 4/15

Um effektiv gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus vorgehen zu können, wird
in allen Ländern ein Multi-Akteurs-Ansatz, bestehend aus Ministerien, Behörden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem privaten Sektor benötigt.
Zudem braucht es ein breit aufgestelltes Vorgehen, das sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen einbezieht, sich also um den Kinderschutz sowie auch um Strafverfolgung und um Opfer kümmert. Staaten, die einen solchen Ansatz nutzen, scheinen erfolgreicher im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu sein.
MINISTERIEN
BEHÖRDEN
ZIVIL-
GESELLSCHAFTLICHE
ORGANISATIONEN
PRIVATER SEKTOR




Akteure, die gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern aktiv sind
THEMA 4/15

Klicken Sie auf dem unteren Abschnitt auf das jeweilige Kästchen, um mehr über die verschiedenen Akteure sowie ihr Vorgehen und ihren Einfluss bei der Prävention und Beseitigung der sexuellen Ausbeutung von Kindern auf Reisen- und im Tourismus zu erfahren.
LOKALE
KINDERSCHUTZ-
ORGANISATIONEN
beispielsweise Schutzunterkünfte, Kinderzentren
STAATEN,
REGIERUNGEN,
POLIZEI, JUSTIZ
LOKALE GEMEINSCHAFTEN, ELTERN
Internationale Organisationen
und internationale
NROs so wie
UNICEF, ECPAT
TOURISMUS-
INDUSTRIE,
PRIVATER SEKTOR
Kinder, die Opfer sexueller Ausbeutung wurden
Lokale Kinderschutzorganisation
Ebenso wie von den lokalen Gemeinschaften und den Eltern, hängt der Erfolg einer jeden Initiative stark von der Unterstützung durch lokale Kinderschutzorganisationen ab. Diese kennen den lokalen Kontext und können professionell notwendige Maßnahmen einleiten. Die lokalen Kinderrechtsorganisationen werden oft von internationalen Organisationen, NROs oder sogar Tourismusunternehmen darin unterstützt, Maßnahmen für den Schutz der Kinder umzusetzen. Beispielsweise bieten sie Zufluchtsorte oder professionelle Unterstützung für Opfer sexueller Ausbeutung an.
Tourismusindustrie, privater Sektor
Carol Bellamy, Vorsitzende des UNWTO Welt Tourismus Netzwerks für Kinderschutz, fasst die Position der Tourismusindustrie und des Privatsektors und die von ihnen umgesetzten Maßnahmen sehr gut zusammen: „…es gibt viele Beispiele von Unternehmen und Personen im Reise- und Tourismussektor, die sich gegen diese Straftat engagieren. Ein starker Fokus auf die Prävention könnte eine Veränderung innerhalb des Sektors bewirken, da sich die Akteure dadurch als Schlüsselfiguren für positiven Wandel positionieren könnten, anstatt als Ursache des Problems wahrgenommen zu werden.“ In diesem Modul werden Sie mehr über die Maßnahmen lernen.
Staaten, Regierungen, Polizei, Justiz
Viele Länder nehmen sich dem Problem aus strafrechtlicher Perspektive an. Sie führen Rechtsreformen durch, die alle Formen der sexuellen Ausbeutung kriminalisieren, erlassen Vorschriften zur Unternehmenshaftung und unterstützen die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Ländern, um Täter_innen vor Gericht zu bringen. Darüber hinaus werden nationale Aktionspläne zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung auf Reisen und im Tourismus verabschiedet sowie öffentliche Informations- und Bildungskampagnen gestartet, um für das Thema zu sensibilisieren und die Wichtigkeit von Meldungen zu vermitteln. Die Initiativen sind zahlreich und divers, wobei der Hauptfokus der Arbeit nach wie vor auf der Umsetzung dieser komplexen Vorhaben liegt, wie im ersten Modul beschrieben.
Internationale Organisationen und internationale NROs
Beispiele solcher staatlicher Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen sind ECPAT, UNICEF oder PLAN. Sie setzen grenzüberschreitend unterschiedliche Maßnahmen um. Einer ihrer Hauptbeiträge liegt in der Bekanntmachung von Meldemöglichkeiten sowie der Erhebung von Daten, die dabei helfen, das Ausmaß der globalen sexuellen Ausbeutung von Kindern im Reise- und Tourismuskontext zu verstehen. Des Weiteren tragen sie durch gezielte Lobbyarbeit dazu bei, dass auf nationaler und internationaler Ebene die Auseinandersetzung mit dem Thema verstärkt wird. Die Standardisierung einer Terminologie zur sexuellen Ausbeutung von Kindern hilft dabei, auf nationaler Ebene konkretere Kinderschutzmaßnahmen umzusetzen (siehe Terminology Guidelines http://luxembourgguidelines.org/). Außerdem haben sie mit ihrer Arbeit maßgeblich zu einer Steigerung des öffentlichen Bewusstseins beigetragen und sind federführend in der Schulungsarbeit im Bereich Prävention von sexueller Ausbeutung von Kindern.
Lokale Gemeinschaften, Eltern
Ebenso wie von den lokalen Kinderschutzorganisationen hängt der Erfolg einer jeden Initiative stark von der Unterstützung der lokalen Gemeinschaften ab, in der touristische Aktivitäten und die damit in Verbindung stehende sexuelle Ausbeutung stattfinden. In diesen Gemeinschaften gibt es vielfältige Akteure: Personen oder Unternehmen, die viel Kontakt mit Reisenden haben (Restaurantbesitzer_innen, Barbetreiber_innen, Taxifahrer_innen…) sowie die Gemeinschaft als Ganzes und ihre Repräsentant_innen. Die Integration der Jugend in die Maßnahmen ist sehr wichtig, egal ob diese von sexueller Ausbeutung betroffen sind oder nicht. Der Erfolg ihrer Teilhabe kann anhand verschiedener erfolgreicher Kampagnen festgestellt werden.
Kinder, die Opfer sexueller Ausbeutung wurden
Die Stadt Caberete in der Dominikanischen Republik ist ein gutes Beispiel für den Erfolg von sektorübergreifenden Initiativen. Durch ein gemeinsames Vorgehen der Lokalregierung, einer lokalen NRO und der regionalen Tourismusvereinigung konnten Tourist_innen, Hotels, Restaurants, Taxifahrer_innen, Strandverkäufer_innen, Angestellt im Tourismus, lokale Gemeinschaften, Regierungsbeamt_innen, Strafverfolgungsbeamt_innen und insbesondere junge Menschen für die Thematik sensibilisiert werden. Die Abnahme der Toleranz und Akzeptanz gegenüber sexueller Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus in Caberete hat dazu geführt, dass die Zahl der Mädchen, die in der Prostitution ausgebeutet wurden, gesunken ist. Dadurch scheint Caberete auch attraktiver für reisende Familien geworden zu sein, was ein Schritt für die Etablierung von nachhaltigem Tourismus sein kann.





Sollte ich als Tourismusfachkraft das Thema bei einem/einer Kundin ansprechen, wenn ich Zweifel an seinem/ihrem Verhalten habe?
THEMA 5/15

Nein, ich sollte das Thema nicht ansprechen, da ich mir der Zweifel und der Situation nie sicher sein kann.
Nein, ich sollte das Thema nicht ansprechen, denn was die Kund_innen auf ihren Zimmern tun geht mich nichts an.
Ja, ich sollte das Thema ansprechen, auch in heiklen Situationen, in denen sich ein Kind womöglich in Gefahr befindet.
Ja, ich sollte das Thema ansprechen, denn die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein Verbrechen.
Nein, ich sollte das Thema nicht ansprechen, denn wenn meine Vermutung unbegründet ist, könnte sich der/die Kund_in beschweren und ich könnte meine Arbeit verlieren.
Sollte ich als Tourismusfachkraft das Thema bei einem/einer Kundin ansprechen, wenn ich Zweifel an seinem/ihrem Verhalten habe?
THEMA 5/15

Wenn sie ein verdächtiges Verhalten beobachten, sollten Sie Ihre Vermutungen immer mit jemandem teilen. Als Tourismusfachkraft sollten Sie versuchen mehr über die Situation herauszufinden, indem Sie höfliche Fragen an den Gast und das Kind stellen. Wenn Sie beispielsweise an der Rezeption eines Hotels arbeiten, müssen Sie die Ausweisdokumente der Gäste kontrollieren. Wenn die Person, die den erwachsenen Gast begleitet, unter 18 Jahren alt ist, darf kein Zugang zum Zimmer gewährt werden.
Wird Ihr Verdacht bestätigt, so ist es wichtig nicht aggressiv zu reagieren und den Gast zu vertreiben, denn er oder sie könnte den gleichen Missbrauch an einem anderen Ort wieder begehen. Hier sollten unternehmensinterne Vorgehen bestehen, so dass Ihnen klar ist was zu tun ist. Sie können versichert sein, dass es nicht auf Sie zurückfallen kann, wenn Sie Zweifel über eine/n Kund_in gegenüber Polizeibehörden weitergeben. Sie können nicht angeklagt oder verurteilt werden, wenn Sie Bedenken zum Ausdruck bringen – nur Verleumdungen sind strafbar. Auch eine Kündigung hätte keine Grundlage, da es sich bei der sexuellen Ausbeutung von Kindern um eine Straftat handelt.
Was bedeutet es, eine Meldung zu machen?
THEMA 6/15

Zweifel zu teilen.
Über das verdächtige Verhalten eines/einer Erwachsenen gegenüber einem Kind zu informieren.
Jemandem darüber zu informieren, wenn ein Kind in Gefahr ist.
Verleumdungen oder falsche Anschuldigungen zu machen.
Beweise für die Polizei zu sammeln.
Was bedeutet es, eine Meldung zu machen?
THEMA 6/15

Einen Verdachtsfall von sexueller Ausbeutung an einem Kind zu melden bedeutet, eine Beschreibung der Situation bzw. Informationen darüber an eine zuständige Person weiterzugeben.
Es geht darum, Zweifel und Verdachtsmomente zu teilen, bei denen von einer gefährdenden Situation für ein Kind ausgegangen werden kann. Für eine Meldung solcher Verdachtsmomente benötigen Sie keine Beweise und auch für die Polizei müssen Sie keine Beweisstücke sammeln. Nach einer Meldung werden die Strafverfolgungsbehörden ihre Arbeit aufnehmen und – wenn die Beweislage es zulässt – eine Ermittlung einleiten. Eine Meldung ist etwas anderes als eine Verleumdung, bei der eine Person absichtlich denunziert wird, mit dem Ziel ihr zu schaden. Etwas zu melden bedeutet über eine Situation zu informieren, um einem Kind in einer Gefahrensituation zu helfen.

Warum ist es wichtig zu melden?
THEMA 7/15

Um Sexualstraftäter_innen, die Kinder ausbeuten, strafrechtlich verfolgen zu können.
Um Opfer zu identifizieren.
Um zu verhindern, dass andere Kinder dem Risiko der sexuellen Ausbeutung ausgesetzt sind.
Um eine Botschaft gegen die soziale Toleranz und Straffreiheit zu senden.
Um Verantwortung und Qualität als Kernbestandteile eines Tourismusunternehmen aufzubauen.
Weil es in einigen Ländern rechtlich verpflichtend ist.
Warum ist es wichtig zu melden?
THEMA 7/15

Die sexuelle Ausbeutung ist eine schwerwiegende Verletzung der fundamentalen Rechte eines Kindes. Durch Ihre Meldung können Sie dazu beitragen, die Täter_innen dieses abscheulichen Verbrechens zu finden. Außerdem können Sie dem internationalen ECPAT-Netzwerk dabei helfen zu entscheiden, wo sie ihren Einsatz zum Schutz der Kinder verstärken müssen. Auch wenn Millionen von Kindern weltweit Opfer der kommerziellen sexuellen Ausbeutung sind, so werden nur wenige Täter_innen festgenommen und noch weniger verurteilt.
Durch die Meldung von Fällen sexueller Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus senden wir eine Botschaft, dass wir die sexuelle Ausbeutung von Kindern nirgendwo tolerieren. Gemeinsames Handeln und die Meldung verdächtiger Fälle tragen dazu bei, dass Kinder vor sexueller Ausbeutung geschützt, Schadensersatz geleistet und die Zahl der Opfer reduziert werden kann.

Warum ist es wichtig zu melden?
THEMA 7/15

Meldungen leisten einen Betrag zum Engagement der Tourismusindustrie gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus und fördern nachhaltigen Tourismus, der die lokalen Kulturen und Gemeinschaften respektiert.
Die Meldung einer verdächtigen Situation ist ein Akt der Zivilcourage. In manchen Ländern existieren gesetzliche Vorgaben, die Bürger_innen dazu verpflichten, Menschen in einer Notlage zu helfen, insofern sie sich oder andere damit nicht in Gefahr bringen. Mindestens sind sie jedoch dazu angehalten, den örtlichen Notruf zu wählen. Begeben sie sich dadurch in eine Gefahrensituation, müssen sie die Behörden informieren sobald die Gefahr ausgeräumt ist. Eine Nichtmeldung wäre je nach nationaler Gesetzgebung eine unterlassene Hilfeleistung, sollte sich die Gefahr für ein Kind als real herausstellen. In jedem Fall ist die Meldung eines Falls sexueller Ausbeutung von Kindern eine moralische Verpflichtung. Kinder brauchen die Unterstützung von Erwachsenen.
Welche Situationen sollten Sie melden?
THEMA 8/15

Ein Reisender wird dabei beobachtet, wie er mit einem aufreizend gekleideten Mädchen zu seinem Zimmer geht.
Jede Situation, in der alleinreisende Männer oder Frauen mit Kindern auf eine freundliche Art sprechen.
Eine Person bietet Kund_Innen Ihres Unternehmens sexuelle Dienstleistungen von Kindern an.
Es gab nie zuvor einen Menschenrechtsvertrag, den in so kurzer Zeit eine solch hohe Anzahl von Staaten ratifiziert hat.
Ein Reisender, der einen Hotelangestellten danach fragt, wo sich üblicherweise Kinder aufhalten.
Ein einheimisches Kind erzählt, dass es von einem Reisenden missbraucht wurde.
Welche Situationen sollten Sie melden?
THEMA 8/15

Sie sollten jede verdächtige Situation melden, auch vergangene.
Sie können entweder den/die Reisende/n melden (als potentielle/n Täter_in), den/die Angestellte/n (als potentielle/n Vermittler_in) oder das Kind (als potentielles Opfer). Natürlich ist es immer schwierig sich einer Situation sicher zu sein. Bei einer Meldung geht es darum, Zweifel und Vermutungen über eine Situation zu teilen, bei der Kinder einem scheinbaren Risiko ausgesetzt sind.

Wo und wann können Sie melden?
THEMA 9/15

Nur 24 Stunden nach der Beobachtung und auch nur wenn eine Person aus Ihrem Heimatland involviert ist.
Wenn Sie eine verdächtige Situation beobachten. Dies kann überall sein, in Ihrem Heimatland oder im Ausland.
Nur während Ihrer Reise und innerhalb von ein paar Tagen, nachdem Sie die Situation beobachtet haben.
Nur direkt nachdem Sie gesehen haben, dass sich ein Kind in unmittelbarer Gefahr befindet.
Wo und wann können Sie melden?
THEMA 9/15

Sie können jede verdächtige Situation melden, egal ob sie in Ihrem Heimatland oder im Ausland stattfindet. Immer mehr Länder verfügen über eine extraterritoriale Gesetzgebung, wodurch eine Strafverfolgung sowohl in dem Land, in dem der sexuelle Missbrauch begangen wurde, als auch im Heimatland der Täter_innen möglich ist. Allerdings müssen die zuständigen Behörden zunächst über die Straftat informiert sein, bevor sie eine Strafverfolgung einleiten können.
Sie können eine Meldung machen, wenn Sie bereits in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind und sogar noch lange nachdem Sie die zu meldende Situation beobachtet haben. Die Verjährungsfrist sexueller Ausbeutung unterscheidet sich von Land zu Land, dennoch können Sie bei der Polizei zumeist auch dann noch eine Meldung machen, wenn die Situation mehrere Jahre zurück liegt. Natürlich sind die Chancen, die Täter_innen festzunehmen und damit andere Kinder zu schützen umso besser, je früher eine Meldung gemacht wird. Ist ein Kind in akuter Gefahr, ist es wichtig so schnell wie möglich zu reagieren.
Welche Informationen sind notwendig, um eine Situation zu melden?
THEMA 10/15

Sie können melden, was Sie gesehen aber auch was Sie gehört haben, beispielsweise wenn jemand die sexuelle Ausbeutung von Kindern gesteht. Um zu verhindern, dass Sie beschuldigt werden falsche Aussagen zu machen, sollten Sie bei Ihrer Meldung nicht interpretieren. Legen Sie Ihren Schwerpunkt auf das, was Sie gesehen und gehört haben. Darüber hinaus gibt es keine Anforderungen an Ihre Meldung. Sie benötigen keine Beweise um eine Meldung zu machen, sondern es geht darum Bedenken zu teilen. Weder als Tourismusfachkraft noch als Reisende/r besteht Ihre Rolle darin Nachforschungen anzustellen.
Eine Meldung beinhaltet üblicherweise Namen (falls bekannt) und eine Beschreibung der Situation mit Personenbeschreibung, Ort, Datum Uhrzeit). Da es nicht immer möglich ist alle diese Details zu kennen, sind die Angaben nicht verpflichtend, jedoch sind sie hilfreich für die Strafverfolgung. Bringen Sie sich und andere niemals in Gefahr indem Sie versuchen, diese Informationen zu erhalten. Es ist besser, wenn Sie nur das melden was Sie wissen, egal wie wenig es sein mag, anstatt Untersuchungen anzustellen, die Sie in Gefahr bringen. Die Behörden werden Sie üblicherweise nach Ihrem Namen fragen, in einigen Ländern sind jedoch auch anonyme Meldungen möglich.
Wie können Sie melden?
THEMA 11/15

Melden Sie die Situation an Ihre Vorgesetzten oder die Geschäftsleitung (oder die Person, die durch die Kinderschutzpolitik Ihres Unternehmens bestimmt wurde).
Benachrichtigen Sie die Polizei, nachdem Sie sichergestellt haben, dass das Kind nicht mehr in Gefahr ist.
Rufen Sie irgendjemanden in Ihrer Nähe zur Hilfe.
Kontaktieren Sie Ihre Botschaft (oft gibt es eine/n Verbindungsbeamt_in, ein Mitglied der Polizei, welches an die Botschaft angegliedert ist) oder Ihr Konsulat.
Nutzen Sie die bestehenden Meldeplattformen (Hotlines, niedrigschwellige Meldesysteme, Beratungsstellen).
Wie können Sie melden?
THEMA 11/15

Sie haben viele Möglichkeiten, jedoch ist der Hilferuf irgendeiner Person in Ihrer Nähe keine Meldung sondern eine gute Reaktion in einer ganz akuten Notsituation, in welcher Sie Hilfe benötigen. Die Art Ihrer Meldung hängt von der Situation ab: Ist es ein Notfall oder bisher nur eine auffällige Situation? Sind Sie im Ausland oder in Ihrem Heimatland? Auch ist sie davon abhängig, ob es in Ihrem Hotel/Ihrem Unternehmen interne Verfahren zum Umgang mit solchen Situationen gibt. Sind diese vorhanden, sollten Sie Ihre Bedenken und Beobachtungen an die zuständige Person melden. Falls es keine geregelten internen Abläufe gibt, können Sie für eine Meldung die aufgeführten Wege nutzen (Klicken Sie auf die Felder, um Beispiele zu sehen):
- Im Ausland können Sie sich an die örtliche Polizei, Verbindungsbeamt_in, andere zuständige Behörden oder Ihr Konsulat wenden.
Im Ausland
- In Ihrem Heimatland können Sie sich an die örtliche Polizei oder die polizeiliche Fachstelle für Kinderschutz wenden.
In Ihrem Heimatland
- Sowohl im Ausland als auch in Ihrem Heimatland, können Sie Meldeplattformen und Hilfstelefone nutzen, z. B. die internationale Meldeplattform https://dontlookaway.report.
Sowohl im Ausland als auch in Ihrem Heimatland
Wie können Sie melden?
THEMA 11/15

ECPAT empfiehlt, dass Sie immer eine Meldung auf der internationalen Meldeplattform machen, da sie leicht zugängliche und umfassende Möglichkeiten bietet. Indem Sie auf die Flagge Ihres Landes klicken, werden Sie zu den entsprechenden Meldemöglichkeiten weitergeleitet. Die Meldeplattform bündelt Meldemöglichkeiten aus 17 Ländern in Europa, Mauritius, der Ukraine sowie den USA .
Es gibt viele Wege, aber Sie können den wählen, den Sie am einfachsten nutzen können! Wenn sich jedoch ein Kind in unmittelbarer Gefahr befindet ist es wichtig die Polizei zu rufen. Wenn möglich machen Sie später zudem eine Meldung über die internationale Meldeplattform.
Internationale Meldeplattform
Ihres Landes
Der einfachste Weg zu melden besteht darin, auf die Flagge Ihres Heimatlandes zu klicken, da Sie die Sprache sprechen und Ihnen die Behörden bekannt sind oder Sie diesen vertrauen. Allerdings haben Sie auch die Wahl, die Meldemöglichkeit eines anderen Landes zu nutzen, wenn Sie denken, dass dies besser ist. Beispielweise wohnen Sie schon seit langer Zeit in einem anderen Land und fühlen sich mit der Meldung dort wohler, oder Sie wissen, dass die Meldung den/die Staatsbürger_in eines anderen Landes betrifft und wollen Ihre Meldung in diesem Land machen.
Meldung über die internationale Meldeplattform
Denken Sie daran, dass die lokale Polizei in einigen Ländern aus verschiedenen Gründen korrupt sein kann. Auch wenn dies nicht immer der Fall ist, kann es entscheidend sein, dass Sie Ihre Meldung über mehrere Wege machen.

Wie wird ein Meldeverfahren in einem Unternehmen implementiert?
THEMA 12/15

Es gibt zahlreiche Materialien, die Unternehmen dabei unterstützen können mit Hilfe Ihres lokalen ECPAT-Partners hier ein Verfahren zu entwickeln. Sprechen Sie uns hierzu an: info@ecpat.de
Ziel von ECPAT ist es:
- Tourismusfachkräfte zu unterstützen, um ihr Engagement im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu stärken.
- Meldeverfahren zu Fällen sexueller Ausbeutung zu entwickeln.
- Unternehmen bei der Kommunikation von Kinderschutzthemen nach innen und außen zu unterstützen.
- Hilfestellung zur Identifizierung geeigneter Kontaktstellen zu geben.

Was passiert, wenn Sie eine Situation falsch interpretieren und melden – beispielsweise einen Vater, der Urlaub mit seiner Tochter macht?
THEMA 13/15

Es werden automatisch Ermittlungen und eine Strafverfolgung gegen die von Ihnen gemeldete Person eingeleitet.
Nichts, denn Sie können in der Einschätzung von Gefahrensituationen Fehler machen.
Sie können Aufgrund von Verleumdung und falscher Beschuldigungen vor Gericht gestellt werden.
Ihre Daten werden weltweit an Behörden weitergeleitet, so dass alle darüber informiert sind, dass Sie eine Falschmeldung gemacht haben.
Sie können Ihre Meldung zurückziehen.
Was passiert, wenn Sie eine Situation falsch interpretieren und melden – beispielsweise einen Vater, der Urlaub mit seiner Tochter macht?
THEMA 13/15

Bei einer Meldung geht es darum, Verdacht und Zweifel über eine bestimmte Situation zu teilen, dabei kann jede/r Fehler machen. Wie zuvor bereits erwähnt wurde, sollte die Situation hinsichtlich des Risikos für das Kind bewertet werden, bevor eine Meldung erfolgt. Doch auch das ist nicht einfach. Falls sich herausstellt, dass Sie eine Situation falsch eingeschätzt haben, können Sie Ihre Meldung jederzeit zurückziehen.
Die Meldung einer Situation heißt nicht, dass automatisch eine Ermittlung und Strafverfolgung eingeleitet wird. Die zuständigen Expert_innen – Polizei und Strafverfolgung – analysieren die Daten sorgfältig. Sollte sich herausstellen, dass ein Fehler gemacht wurde, können die Ermittlungen jederzeit eingestellt oder erst gar nicht aufgenommen werden.
Was passiert, wenn Sie eine Situation falsch interpretieren und melden – beispielsweise einen Vater, der Urlaub mit seiner Tochter macht?
THEMA 13/15

Auch wenn Ihr Verdacht letztlich unbegründet war, so haben Sie die Meldung nicht gemacht, um jemanden Schaden zuzufügen und können folglich auch nicht wegen Verleumdung verklagt werden.
Außer an die zuvor genannte Behörde, werden Ihre Daten nicht weitergeleitet und das Ergebnis der Strafverfolgung kann niemals gegen Sie verwendet werden. Sie haben demnach weiterhin die Möglichkeit, bedenkliche Situationen zu melden.

Was ist der Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung auf Reisen und im Tourismus?
THEMA 14/15

Der Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung auf Reisen und im Tourismus, kurz Kinderschutzkodex im Tourismus genannt, ist ein wirkmächtiges Instrument für Tourismusfachleute, die sich für den Schutz von Kindern einsetzen wollen.
Der Kinderschutzkodex, welcher von der Organisation „The Code“ koordiniert wird, ist eine
Multi-Akteurs-Initiative.
Ziel der Initiative ist es, innerhalb der Tourismusindustrie ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und den Akteuren Unterstützung und konkrete Werkzeuge zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung zur Verfüg zu stellen. Der Kinderschutzkodex besteht aus sechs Kriterien, zu deren Umsetzung sich die Mitgliedsunternehmen verpflichten um Kinder in Tourismusdestinationen zu schützen. Die lokalen Vertretungen des Kinderschutzkodex (meist ECPAT Gruppen) helfen den Mitgliedsunternehmen in der Umsetzung der Kriterien.

Was ist der Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung auf Reisen und im Tourismus?
THEMA 14/15

Aktuell hat der Kinderschutzkodex 380 Mitglieder. Dabei handelt es sich um Unternehmen aus über 50 verschiedenen Ländern, die global tätig sind. Einige der führenden Unternehmen, die den Kinderschutzkodex unterzeichnet haben, sind AccorHotels, TUI-Gruppe, Kuoni Reisen, Hilton Hotels, ITB, Skal International und der Deutsche Reiseverband. Für eine vollständige Liste der Mitglieder besuchen Sie bitte die Webseite von The Code.
380
Mitglieder
53
Länder


Die sechs Kriterien des Kinderschutzkodex
THEMA 15/15

Der Kinderschutzkodex ist keine Zertifizierung, sondern ein Werkzeug für Tourismusunternehmen zur Integration von Kinderschutzmaßnahmen in Ihre Geschäftstätigkeit. Da die Kriterien des Kinderschutzkodex an unterschiedliche Tourismusunternehmen angepasst werden müssen, bedarf es der Entwicklung, Einführung und regelmäßigen Aktualisierung eines individuellen Aktionsplans.

Die sechs Kriterien des Kinderschutzkodex
THEMA 15/15

Klicken Sie auf die folgenden Kriterien, um mehr über die einzelnen Schritte zu erfahren, zu denen sich die Mitglieder verpflichten:
1. Festlegung von unternehmenspolitischen Leitlinien und Vorgehensweisen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu erstellen
Das gesamte Unternehmen muss den Kinderschutzkodex und eine entsprechende Haltung unterstützen. Die Unternehmensphilosophie muss so umgesetzt werden, dass Angestellte, die einen verdächtigen Fall den Vorgesetzten melden, sich deren voller Unterstützung sicher sein können.
2. Schulung von Mitarbeitenden in Bezug auf die Rechte von Kindern, Prävention von sexueller Ausbeutung und die Möglichkeiten für die Meldung von Verdachtsfällen
In mehreren Ländern arbeiten ECPAT-Gruppen mit der Tourismusbranche zusammen, indem sie regelmäßig Schulungen für Tourismusfachkräfte und -studierende abhalten. Kontaktieren Sie ihre ECPAT-Partner vor Ort, um Informationen über Schulungsprogramme zu erhalten.
3. Aufnahme einer Klausel in die Verträge innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette mit Hinweis auf eine gemeinsame Ablehnung und Nulltoleranzpolitik in Bezug auf sexuelle Ausbeutung von Kindern
Zum Beispiel haben führende deutsche Reiseveranstalter eine Standardklausel in ihre Verträge mit Hotels aufgenommen, die besagt, dass die sexuelle Ausbeutung von Kindern auf deren Gelände nicht toleriert und der Vertrag sonst gekündigt wird. Dies ist ein klares Signal für den Schutz der Kinderrechte.
4. Bereitstellung von Informationen für Reisende über die Rechte von Kindern, Prävention von sexueller Ausbeutung und die Möglichkeiten für die Meldung von Verdachtsfällen
Strategie, Kunden zu informieren, muss im Einklang mit Ihrem Unternehmen und Ihrem Kundenprofil stehen. Eine große Auswahl an Beispielen zu Informationszwecken für verschiedene Medien finden Sie bei Ihren ECPAT-Partnern vor Ort.
5. Unterstützung, Kooperation und Einbeziehung des Engagements von Kooperationspartnern und anderen Akteuren in Hinblick auf die Prävention von sexueller Ausbeutung von Kindern
Wenn ein Unternehmen den Kinderschutzkodex unterzeichnet, verpflichtet es sich, den kooperativen Mulit-Stakeholder Ansatz auch in seinem Wirkungsraum umzusetzen, mit Partnern zu kooperieren (bspw. Kinderschutzorganisationen, Polizei) und auch in den Destinationen Sensibilisierungsarbeit voranzutreiben.
6. Jährliche Berichterstattung über die Umsetzung des Kinderschutzkodexes und entsprechender Aktivitäten
Die regelmäßige Überprüfung und Aufzeichnung von Aktivitäten ist einfach, aber wichtig. Berichte werden über das Mitgliederportal von www.thecode.org online eingereicht.
Wir sind nun am Ende des Modul 2 „Aktiv werden“.
ABSCHLUSS

Sie werden dieses Modul mit einem Test abschließen, in dem Sie 10 Fragen beantworten müssen.
Im dritten Modul können Sie herausfinden, was Sie an Ihrem Arbeitsplatz in spezifischen Situationen konkret tun könnten.
Wenn Sie es wünschen, können Sie auch
das Modul 2 wiederholen.

3. Test
Testfrage 1
TEST 1/10

Richtig oder falsch: Sie sollten auch dann melden, wenn Sie sich hinsichtlich einer verdächtigen Situation nicht sicher sind: ____________

Antwort 1 – richtig: Richtig
Rückmeldung bei Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WAS BEDEUTET ES, EINE MELDUNG ZU MACHEN?“
Rückmeldung ohne Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WAS BEDEUTET ES, EINE MELDUNG ZU MACHEN?“
Antwort 2 – nicht richtig: Falsch
Testfrage 2
TEST 2/10

Wenn Sie eine/n Kund_in beschuldigen, was kann Ihnen passieren?

Antwort 1 – nicht richtig: Sie werden wegen Verleumdung verklagt
Antwort 2 – nicht richtig: Sie werden gekündigt
Antwort 3 – richtig: Nichts, es ist Ihre Pflicht dies zu tun
Rückmeldung bei Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „SOLLTE ICH ALS TOURISMUSFACHKRAFT DAS THEMA BEI EINEM/EINER KUND_IN ANSPRECHEN, WENN ICH ZWEIFEL AN SEINEM/IHREM VERHALTEN HABE?“
Rückmeldung ohne Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „SOLLTE ICH ALS TOURISMUSFACHKRAFT DAS THEMA BEI EINEM/EINER KUND_IN ANSPRECHEN, WENN ICH ZWEIFEL AN SEINEM/IHREM VERHALTEN HABE?“
Testfrage 3
TEST 3/10

___________________ und Kinderschutz hängen eng zusammen. Das Erste trägt zum Zweiten bei. Beides ist wichtig, für die lokalen Gemeinschaften sowie für die Tourismusunternehmen!

Antwort 1 – nicht richtig: Marketing
Antwort 2 – richtig: Nachhaltiger Tourismus
Rückmeldung bei Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WARUM IST ES FÜR TOURISMUSFACHKRÄFTE WICHTIG, SICH AKTIV FÜR DEN SCHUTZ VON KINDERN EINZUSETZEN?“
Rückmeldung ohne Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WARUM IST ES FÜR TOURISMUSFACHKRÄFTE WICHTIG, SICH AKTIV FÜR DEN SCHUTZ VON KINDERN EINZUSETZEN?“
Antwort 3 – nicht richtig: Armutsbekämpfung
Testfrage 4
TEST 4/10

Was ist die beste Strategie um die sexuellen Ausbeutung von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen?

Antwort 1 – nicht richtig: Werden Sie aktiv, ohne die anderen Akteure zu berücksichtigen
Antwort 2 – nicht richtig: Arbeiten Sie ausschließlich mit der nationalen Polizei zusammen
Antwort 3 – richtig: Arbeiten Sie mit allen Akteuren zusammen
Rückmeldung bei Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „AKTEURE, DIE GEGEN DIE SEXUELLE AUSBEUTUNG VON KINDERN AKTIV SIND?“
Rückmeldung ohne Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „AKTEURE, DIE GEGEN DIE SEXUELLE AUSBEUTUNG VON KINDERN AKTIV SIND?“
Antwort 4 – nicht richtig: Arbeiten Sie mit allen Akteuren, ausgenommen den lokalen Gemeinschaften zusammen
Antwort 5 – nicht richtig: Arbeiten Sie mit allen Akteuren, außer Jugendlichen zusammen
Testfrage 5
TEST 5/10

Richtig oder falsch: Wenn Sie eine Meldung machen, benötigen Sie immer den Namen der/des mutmaßlichen Täter_in: ____________

Antwort 1 – nicht richtig: Richtig
Antwort 2 – richtig: Falsch
Rückmeldung bei Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WELCHE INFORMATIONEN SIND NOTWENDIG, UM EINE SITUATION ZU MELDEN?“
Rückmeldung ohne Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WELCHE INFORMATIONEN SIND NOTWENDIG, UM EINE SITUATION ZU MELDEN?“
Testfrage 6
TEST 6/10

Der Kinderschutzkodex ist ein Instrument …

Antwort 1 – nicht richtig: … ausschließlich für Hotels
Antwort 2 – nicht richtig: … ausschließlich für Hotels und Restaurants
Antwort 3 – nicht richtig: … ausschließlich für Hotels, Restaurants und Reiseveranstalter
Antwort 4 – nicht richtig: … ausschließlich für Reiseveranstalter
Antwort 5 – richtig: für alle Reise- und Tourismusunternehmen
Rückmeldung bei Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WAS IST DER VERHALTENSKODEX ZUM SCHUTZ DER KINDER VOR SEXUELLER AUSBEUTUNG AUF REISEN UND IM TOURISMUS?“
Rückmeldung ohne Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WAS IST DER VERHALTENSKODEX ZUM SCHUTZ DER KINDER VOR SEXUELLER AUSBEUTUNG AUF REISEN UND IM TOURISMUS?“
Testfrage 7
TEST 7/10

Richtig oder falsch: Eine Meldung verläuft unterschiedlich, je nachdem ob Sie einen Notfall oder eine verdächtige Situation beobachten: ____________.

Antwort 1 – richtig: Richtig
Rückmeldung bei Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WIE KÖNNEN SIE MELDEN?“ und „WIE WIRD EINE MELDEVERFAHREN IN EINEM UNTERNEHMEN IMPLEMENTIERT?“
Rückmeldung ohne Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WIE KÖNNEN SIE MELDEN?“ und „WIE WIRD EINE MELDEVERFAHREN IN EINEM UNTERNEHMEN IMPLEMENTIERT?“
Antwort 2 – nicht richtig: Falsch
Testfrage 8
TEST 8/10

Die internationale Meldeplattform:

Antwort 1 – nicht richtig: …leitet Sie zur Polizei in der jeweiligen Destination weiter
Antwort 2 – nicht richtig: …leitet Sie zur internationalen Polizei weiter
Antwort 3 – nicht richtig: …leitet Sie zur Meldemöglichkeit der USA
Antwort 4 – richtig: …leitet Sie zu vielfältigen nationalen Meldemöglichkeiten weiter
Rückmeldung bei Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WIE KÖNNE SIE MELDEN?“
Rückmeldung ohne Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WIE KÖNNE SIE MELDEN?“
Testfrage 9
TEST 9/10

Richtig oder falsch: Wenn Sie eine bedenkliche Situation beobachten, sollten Sie versuchen diese zu deuten, um Ihrer Meldung mehr Gewicht zu geben: ____________.

Antwort 1 – nicht richtig: Richtig
Antwort 2 – richtig: Falsch
Rückmeldung bei Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WELCHE INFORMATIONEN SIND NOTWENDIG, UM EINE SITUATION ZU MELDEN?“
Rückmeldung ohne Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WELCHE INFORMATIONEN SIND NOTWENDIG, UM EINE SITUATION ZU MELDEN?“
Testfrage 10
TEST 10/10

Ihre persönlichen Daten, die Sie bei einer Meldung zur Verfügung stellen, werden genutzt durch:

Antwort 1 – richtig: Die Polizei für den Fall, dass sie weitere Fragen zu Ihren Angaben haben
Rückmeldung bei Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WELCHE INFORMATIONEN SIND NOTWENDIG, UM EINE SITUATION ZU MELDEN?“
Rückmeldung ohne Auswahl:
Mehr Informationen unter Modul 2: Aktiv werden – „WELCHE INFORMATIONEN SIND NOTWENDIG, UM EINE SITUATION ZU MELDEN?“
Antwort 2 – nicht richtig: Jede/r, da sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden
Antwort 3 – nicht richtig: Dem Gericht, vor dem der/die Täter_in belangt wird, falls Sie als Zeug_in aussagen sollen
Antwort 4 – nicht richtig: Keine der genannten
Originale Hinweise zum Testabschluss
Allgemeine Rückmeldung (0–80 %):
Leider haben Sie den Test nicht bestanden. Wiederholen Sie ihn gerne, um das zweite Modul erfolgreich abzuschließen und am Ende des gesamten Kurses ein Zertifikat zu erhalten.
Allgemeine Rückmeldung (81–100 %):
Sie haben den Test bestanden und das zweite Modul erfolgreich abgeschlossen. Ihr Zertifikat steht Ihnen nun zur Verfügung.
Die ursprüngliche Bestehensgrenze betrug 80 Prozent. Aussagen zur automatischen Ausstellung oder Anforderung eines Zertifikats beschreiben die frühere Moodle-Funktion.
Quellenstand und Hinweise zur WordPress-Fassung
Die Inhalte stammen unverändert aus Modul 2 „Aktiv werden“ und dem dazugehörigen H5P-Test der Moodle-Sicherung vom 16. Oktober 2026. Inhaltlicher Stand der Lernpakete: 2021. Die zehn Testfragen sind eine Selbstprüfung mit aufklappbaren Lösungen; es erfolgt keine automatische Bewertung, Fortschrittsspeicherung oder Zertifikatsausstellung. Frühere Bedien- und Zertifikatshinweise sind als Originalinhalt erhalten.
Die originale Fortschrittsanzeige endet bei 13 und wiederholt diesen Wert für weitere Themen. Die WordPress-Navigation zählt die 15 tatsächlich enthaltenen Themenblöcke fortlaufend; die Reihenfolge der 37 Originalansichten bleibt erhalten.